Die Reduzierung der Geschwindigkeiten ist bei allen Umwelt-, Verkehrssicherheits- und Gesundheitsaspekten ein wesentlicher Hebel für eine nachhaltige Mobilität. Dabei gilt „Tempo 30“ als Botschaft für einen menschengerechteren Verkehr in den Städten und ist trotz seiner nachgewiesenen Vorteile in der verkehrspolitischen Diskussion nach wie vor höchst umstritten. Seitdem UMKEHR e.V. 1983 eine bundesweite Tempo 30-Kampagne startete - im gleichen Jahr war übrigens Europas erste Tempo 30-„Zone“ in Buxtehude als Pilotprojekt eingerichtet worden, gibt es Erfolgsmeldungen. Einige Städte haben bis zu 70 % ihres Straßennetzes für maximal Tempo 30 km/h zumindest ausgeschildert. Nicht umgesetzt wurde dagegen eine zentrale Forderung der vor knapp 30 Jahren gestarteten Aktivitäten: die Einbeziehung gerade auch von Hauptverkehrsstraßen. Dazu existieren nur vereinzelte Versuche, z.B. zur Einhaltung der Lärmschutzwerte. Dies, obwohl nach wie vor in allen Kommunen die Hauptverkehrsstraßen als Unfallorte an der absoluten Spitze stehen, und auch die Umweltzonen längst nicht so wirksam die Luft verbessern, wie sie sollten.
2011 ist wieder Bewegung in die Tempo 30 – Diskussion gekommen. Verkehrssicherheitsberichte der Kommunen zeigen, dass die Unfälle mit Personenschäden nicht in dem erwünschten Maße reduziert werden konnten, trotz der Arbeit von Unfallkommissionen und trotz Sicherheits-Audits. Der zentrale Fortschritt wäre die Ausdehnung des Tempolimits auf alle „Wohngebiete“. Folgerichtig hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit einen Initiativ-Bericht verabschiedet, in dem es zum ersten Mal seit seinem Bestehen ein reguläres Tempolimit von 30 km/h in den Städten fordert. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesverkehrsministers (BMVBS) forderte in einer Stellungnahme ebenfalls, „Tempo 30 als innerstädtische Regelgeschwindigkeit anzustreben und gemeinsam mit den Ländern, Städten und Gemeinden umzusetzen.“ Eine „öffentliche Anhörung“ zum „Verkehrssicherheitsprogramm 2011“ der Bundesregierung fand aber erst statt (9. November 2011), als die Hochglanzbroschüre bereits gedruckt war. Einen Tag später stellte Minister Raumsauer das Konzept vor: Ein Wort zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit sucht darin man vergeblich; das „Aktionsfeld Infrastruktur“ bezieht sich – mit Ausnahme des Radverkehrs - nur auf Straßen außerorts, und im Aktionsfeld „Mensch“ tauchen die Fußgänger als Spezies nicht auf.
Eine Unterstützung der Bundesregierung bei der Lösung der Unfallursache Nr. 1 - „unangepasste Geschwindigkeit“ - ist also vorerst nicht zu erwarten. Deshalb hat der FUSS e.V. über viele Monate hinweg intensiv daran mitgewirkt, die im September 2012 bei der EU-Kommission eingereichte „Europäische Bürgerinitiative EBI“ auf den Weg zu bringen. Unabhängig von dieser Kampagne will der FUSS e.V. auch weiterhin sein Know-how als Fachverband einbringen, die bereits eingerichtete Website www.30kmh.de auszubauen. Vorgesehen ist, die Informationen für Befürworter und Skeptiker zielgruppengenauer und fachlich breiter zusammenzutragen. Dabei sind wir auch auf Ihre Hilfestellungen und Mitarbeit angewiesen. Die Geschwindigkeits-Diskussion ist ja nicht nur eine Fragestellung im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit, sondern betrifft oder tangiert zahlreiche Lebensbereiche, Umwelt-, Stadtplanungsthemen etc. Hier ist auf vielen Ebenen Überzeugungsarbeit zu leisten!
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