Die diffuse Beschreibung des Parkverbots auf Gehwegen ist auch in der neuen Straßenverkehrs-Ordnung StVO nicht durch eine eindeutige Aussage abgelöst worden. Trotz der Hauptzielrichtung der StVO-Novelle 2009-2011, Verkehrsschilder abzubauen, ist an der Vielzahl der Verkehrszeichen zum Parken auf Gehwegen nichts verändert worden. Mangels Personal gibt es in einigen Städten die Anweisung an die Polizei, sich auf „wesentlichere“ Vergehen zu konzentrieren und die falsch abgestellten Fahrzeuge zu übersehen. Während vereinzeltes Autoabfackeln hochpolitisch diskutiert wird, ist ein Straßenzug voller gefährdend abgestellter Autos kein Thema für die Medien. Kompakte Hilfestellungen zum Parken auf Bürgersteigen sind leider noch rar.
Um den vielen Bitten von genervten Bürger/innen zu entsprechen, wollen wir empörten Bürger/innen ein kleines Aktionspaket an die Hand geben: Rechtliche Aufklärung, Musterbriefe für Beschwerden bei Ordnungsämtern und Aktionsbeispiele. Und selbstverständlich wollen wir das Ganze mit Medienarbeit begleiten.
Sie können uns bei diesem Vorhaben unterstützen:
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.geh-recht.info.